Leider wurde mir am Dienstag dem 30.04. 2019 vom Marktmeister M.M. Strafgeld angedroht, wenn ich nicht laut Satzung meinen Stand auf dem Wochenmarkt in Greifswald öffne. Das ich als alleinerziehender Vater mich frühs um meinen Sohn (11 Jahre) kümmern muß, wurde als nicht relevant abgetan.
Werde auf Grund der momentanen Satzung, welche die Händler unter Androhung von Strafgeldern in Höhe von bis zu 2.500 € zwingt gegen die gesetzlichen Arbeitszeiten, sowie die dazugehörigen Mindestpausenzeiten zu verstoßen, nicht am Wochenmarkt teilnehmen.
Laut Satzung müssen die Händler Ihre Verkaufsstände von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgehend offen halten und innerhalb von 1 Stunde nach Marktende abgebaut haben.
Dieses entspricht einer Mindestarbeitszeit von durchgehend 10 Stunden. Aufbau, An- und Rückfahrt sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Laut Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt in Ausnahmefällen auch auf 9 Stunden.
Nach spätesten 6 Stunden muß eine Pause eingelegt werden.
Um dem Arbeitszeitgesetz gerecht zu werden muß die Satzung wie folgt geändert werden.
-Wochenmarkt von 08:00 bis 16:00 Uhr
entspricht 8 h
-in der Zeit 08:00 bis 09:00 Uhr Beginn
und 15:00 bis 16:00 Uhr Ende wird
den Händlern die Öffnung Ihrer Stände
in Eigenverantwortung freigestellt, so
das auch die Pausenzeit von mindestens
nach 6 h eingehalten werden können.
Die Stadt wäre auch dann, sollte es auf dem Rückweg der Händler zu einem Unfall kommen aus der Verantwortung.
Nach jetziger Satzung, können die Händler sich auf die nachweislich aufgezwungene Überschreitung der Arbeitszeiten berufen.